Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gutsanlage Schwechow" der Gemeinde Pritzier nach § 3 Abs. 2 BauGB - 02.09.2010 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gutsanlage Schwechow"
der Gemeinde Pritzier nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung Pritzier hat mit Beschluss vom 10.08.2010 den Entwurf, in der Fassung vom Juni 2010, zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gutsanlage Schwechow" mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Gemeindevertretung hat ebenfalls beschlossen, bei dieser Planung das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligung und ohne Umweltbericht, anzuwenden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gutsanlage Schwechow" und die Begründung liegen in der Zeit
vom 13.09.2010 bis zum 14.10.2010
im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
während der Dienststunden:
Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
im Raum 212 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit
öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 14.10.2010 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow – Land abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4 a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pritzier, den 23.08.2010
gez. Hamann
Bürgermeister