Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Biogasanlage Hülseburg/OT Presek" der Gemeinde Hülseburg - 02.09.2010 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hülseburg hat auf ihrer Sitzung am 08.07.2010 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Biogasanlage Hülseburg/OT Presek" gefasst. Auf der Gemeindevertretersitzung vom 11.08.2010 wurde die Einleitung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebbauungsplan Nr. 1 "Biogasanlage Hülseburg/ OT Presek" erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Biogasanlage Hülseburg/OT Presek". Planzeichnung mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie das Schalltechnische Gutachten (Schallimmissionsprognose) und die Geruchs- Immissionsprognose zur bereits genehmigten 499 kW-Biogasanlage liegen in der Zeit vom 13.09.2010 bis zum 27.09.2010
im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden: Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.30 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Biogasanlage Hülseburg/OT Presek" zu äußern. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Biogasanlage Hülseburg/OT Presek" verfolgt folgende Ziele: 1. Ziel des VE-Planes Nr. 1 ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung der Gemeinde Hülseburg mit den Ortsteilen Hülseburg und Presek als "Bioenergiedorf". Diese geplante Entwicklung macht Flächenerweiterungen im Bereich der bereits genehmigten Biogasanlage am östlichen Ortsrand von Presek erforderlich. 2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hülseburg, Flr. 6 das Flurstück 31/1 und Teilflächen aus den Flurstücken 31/2 und 64. Die Fläche ist ca. 2,7 ha groß. 3. Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebbauungsplanes Nr. 1 ist die Erweiterung der Biogasanlage geplant. Dabei umfasst der flächenmäßig über- wiegende Teil des Plangebietes die Bereiche, der bereits über Bauantrag genehmigten Biogasanlage. Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 27.09.2010 im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 abgegeben werden.
Hülseburg, 24.August 2010
Wolf Bürgermeisterin (Dienstsiegel)
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