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Pressemeldung

Straßenreinigungspflicht in den Gemeinden

Straßenreinigungspflicht in den Gemeinden - 02.09.2010 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Sehr geehrte BürgerInnen,

 

der Sommer neigt sich dem Ende, der Herbst und die kalte Jahreszeit stehen vor der Tür.

Jede Jahreszeit hinterlässt seine Spuren auch auf unseren Straßen und Gehwegen leider oft in ungewünschter Weise in Form von zuviel Grün, Laub oder Schnee.

Dies kann u.U. auch zu erhöhter Unfallgefahr für Fußgänger oder im Straßenverkehr führen. Daher ist in entsprechenden Satzungen der Gemeinden festgelegt, dass und wie die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Reinigung Sorge tragen müssen.

Es ist festzuhalten, dass der größte Teil der Grundstückseigner dieser Pflicht regelmäßig und ausreichend nachkommen.

Leider gibt es aber noch immer zu viele Ausnahmen von dieser Regel: So wächst z.B. an vielen Grundstücken derzeit das Grün aus den Fugen von Gehwegen oder ragen die Hecken in den Gehwegbereich hinein. Diese müssten bis auf die Grundstücksgrenze zurück geschnitten werden. Dies gilt auch für die Bäume – diese müssen eine Lichtraumhöhe von 2,50 m über dem Gehweg bzw. Straßenbegleitgrün aufweisen.

 

Wir bitten Sie auf diesem Wege noch einmal darum, an Ihrem Grundstück eine Sichtkontrolle durchzuführen und gegebenenfalls nachzubessern.

 

 

gez. Linow

Bau- und Ordnungsamt

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