Bekanntmachung der Gemeinde Kirch Jesar
über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - 30.09.2010 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirch Jesar hat auf ihrer Sitzung am 23.09.2010 den Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 14.10.2010 bis zum 15.11.2010im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden:
Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes zu äußern.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus (Staatliches Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Landkreis Ludwigslust (FD Umwelt), Forstamt Jasnitz, Deutsche Bahn, Amt für Landwirtschaft Wittenburg).
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15.11.2010 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211, abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
In der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgen folgende Änderungen/Ergänzungen:
Kirch Jesar, 24. September 2010 gez. Seyring
Bürgermeister