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Pressemeldung

Satzung
zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Verbundenen Regionalen Schule mit Grundschule Picher in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Picher

Satzung
zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Verbundenen Regionalen Schule mit Grundschule Picher in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Picher - 30.09.2010 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), des § 45 Abs. 3 des Schulgesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl. S. 241) und der Schulkapazitätsverordnung (SchulKapVO M-V) vom 26. Januar 2010 (Mittl.bl. BM 2/2010 S. 115) wird nach Beschlussfassung des Schulzweckverbandes Picher am 22.06.2010folgende Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten an der Verbundenen Regionalen Schule mit Grundschule Picher in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Picher erlassen:

 

§ 1 Aufnahmekapazität

 

In nachfolgender Schule werden die aufgeführten Räume gemäß § 1 Abs. 1 der SchulKapVO M-V unter Berücksichtigung des Schulprogramms wie folgt zu schulischen Zwecken genutzt. Gleichzeitig wird ausgewiesen, wie viele Schülerinnen und Schüler in jedem dieser Unterrichtsräume beschult werden können:

 

 

Gebäude

Räume für schulische Zwecke (Anz./Nr.)

 

Schulische Nutzung

 

Größe

(m²)

Anzahl

der zu beschulen-den Schüler

(Aufnahme-kapazität)

 

Begründung

Schule

10

allgemeiner Unterricht

52,05

24

 

 

2

allgemeiner Unterricht

32,55

17

 

 

2

allgemeiner Unterricht

64,92

28

Fach Musik und Zeichnen

 

2

Biologie-, Chemie- und Physikunterricht

64,92

0

als Klassenraum nicht geeignet

(24 Arbeitsplätze)

 

1

Computerunterricht

52,05

0

als Klassenraum nicht geeignet

(16 PC-Plätze)

 

1

Werkunterricht

64,92

0

als Klassenraum nicht geeignet

(14 Arbeitsplätze)

Turnhalle

2

allgemeiner Unterricht

52,05

24

 

 

Gesamtkapazität:

 

 

378

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Picher, 16.08.2010

 

gez. Christ

Verbandsvorsteher

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