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Pressemeldung

Bekanntmachung der 1. Nchtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pritzier

Bekanntmachung der 1. Nchtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pritzier - 04.11.2010 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier

 

1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pritzier

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 5. Oktober 2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

 

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

627.000

16.500

8.800

634.700

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf        

-674.800

-27.600

6.100

-696.300

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-47.800

-11.100

2.700

-61.600

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-47.800

-11.100

2.700

-61.600

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

47.800

13.800

0

61.600

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

2.700

2.700

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

593.300

16.500

8.800

601.000

    die ordentlichen Auszahlungen auf

-573.400

-24.400

2.400

-595.400

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

19.900

-7.900

6.400

5.600

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.000

336.000

0

341.000

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.800

-100.800

0

-106.600

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

 

 

 

 

    Investitionstätigkeit auf

-800

235.200

0

234.400

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

19.900

0

0

19.000

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-19.900

0

0

-19.900

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

 

 

 

 

    Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

                       

§ 7 Eigenkapital

                                                                                                                                                                  bisher                 nunmehr                                                                                                                                                                    EUR                     EUR      

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug         1.784.500      1.784.500       

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                   

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                               1.810.400      1.837.500     

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 1.748.800      1.775.900     

 

 

 

Pritzier, 12.Oktober 2010

Die 1. Nachtraghaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns  Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr, 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15 öffentlich  aus.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

gez. Hamann

Bürgermeister                                     

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