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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin - 07.01.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Redefin

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss

der Gemeindevertretung vom 15.12.2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

 

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

605.100

42.500

26.800

620.800

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf        

-690.400

-20.500

-4.800

-706.100

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-85.300

22.000

22.000

-85.300

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-85.300

0

0

-85.300

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

85.300

0

0

85.300

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

570.300

28.300

13.400

585.200

    die ordentlichen Auszahlungen auf

-570.300

-18.600

-4.800

-584.100

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

9.700

8.600

1.100

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

40.900

26.900

0

67.800

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-53.100

-46.400

0

-99.500

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-12.200

-19.500

0

-31.700

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

   

 

 

 

 

 

festgesetzt.


§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                       

 

 

                                                                § 7 Eigenkapital

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      bisher                          nunmehr                                                                                                                                                                     EUR                    EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug           3.070.900    3.070.900  

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                   

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                                 2.974.700    2.974.700

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                   2.889.400    2.889.400            

 

 

 

Redefin, 22.12.2010

Die 1. Nachtraghaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns  Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr, 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15 öffentlich  aus.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

 

gez. Böbel

Bürgermeisterin                                          

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