Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24" - 08.03.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung der Gemeinde Bandenitz
über die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet
nördlich der Autobahn A 24" der Gemeinde Bandenitz - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen
- in Bandenitz im vereinfachten Verfahren, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 besteht aus dem ergänzten Teil B - der
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sowie der zugehörigen Begründung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandenitz hat auf ihrer Sitzung am 23.02.2011 den Entwurf
der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet nördlich der Autobahn
A 24" - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen - in Bandenitz mit Begründung gebilligt
und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3
BauGB verzichtet.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.4 befindet sich südöstlich der Ortslage Bandenitz und
nördlich der Autobahn A 24. Die ca. 20,5 ha große Gesamtfläche ist im Norden und Westen von
landwirtschaftlichen Flächen umgeben. In östlicher Richtung grenzt das Plangebiet an die Gemeindegrenze von Alt Zachun. Im Süden wird das Plangebiet durch die Autobahn A 24 Berlin
Hamburg begrenzt. Der Entwurf der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24" - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen und die
Begründung liegen in der Zeit
vom 23.03.2011 bis zum 26.04.2011
im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, in 19230 Hagenow, Bau - und Ordnungsamt, Zimmer
211 während der Dienststunden:
Montag: 8.30 -12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 -12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
aus.
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 zu äußern.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 26.04.2011 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow - Land, Bau - und Ordnungsamt, Zimmer 211, abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1.vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes NrA gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt
bleiben.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Dr. Sänger
Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan