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Pressemeldung

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24"

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24" - 08.03.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Bekanntmachung der Gemeinde Bandenitz

über die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet

nördlich der Autobahn A 24" der Gemeinde Bandenitz - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen

- in Bandenitz im vereinfachten Verfahren, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 besteht aus dem ergänzten Teil B - der

textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sowie der zugehörigen Begründung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandenitz hat auf ihrer Sitzung am 23.02.2011 den Entwurf

der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet nördlich der Autobahn

A 24" - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen - in Bandenitz mit Begründung gebilligt

und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3

BauGB verzichtet.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.4 befindet sich südöstlich der Ortslage Bandenitz und

nördlich der Autobahn A 24. Die ca. 20,5 ha große Gesamtfläche ist im Norden und Westen von

landwirtschaftlichen Flächen umgeben. In östlicher Richtung grenzt das Plangebiet an die Gemeindegrenze von Alt Zachun. Im Süden wird das Plangebiet durch die Autobahn A 24 Berlin

Hamburg begrenzt. Der Entwurf der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A 24" - Zwischennutzung Photovoltaikfreianlagen und die

Begründung liegen in der Zeit

vom 23.03.2011 bis zum 26.04.2011

im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, in 19230 Hagenow, Bau - und Ordnungsamt, Zimmer

211 während der Dienststunden:

Montag:   8.30 -12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.30 -12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

aus.

 

Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 zu äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 26.04.2011 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow - Land, Bau - und Ordnungsamt, Zimmer 211, abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1.vereinfachte

Änderung des Bebauungsplanes NrA gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt

bleiben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend

gemacht werden können.

 

Dr. Sänger

Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan

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