Öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Picher - 08.03.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
VERÖFFENTLICHUNG FÜR KOMMUNALANZEIGER am 11.03.2011
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher
Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Bürger durch öffentliche Auslegung der Satzung zur 1. Änderung der
Abrundungssatzung nach § 34 BauGB der Gemeinde Picher für den Ortsteil Picher
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung Picher hat mit Beschluss vom 23.02.2011
den Entwurf in der Fassung vom Januar 2011 zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde
Picher über die Festlegung und Abrundung des im Zusainmenhang bebauten Orts teiles Picher
nach § 34 BauGB mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit
vom 23.03.2011 bis zum 26.04.2011
im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow während der Dienststunden:
Montag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
im Raum 212 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit
öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 26.04.2011 (mündlich, schriftlich oder zur
Niederschrift) im Amt Hagenow - Land abgegeben werden. Verspätet abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs gerichtsordnung ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Picher, den 28.02.2011
gez. D. Christ
Bürgermeister