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Pressemeldung

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Picher

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Picher - 08.03.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

VERÖFFENTLICHUNG FÜR KOMMUNALANZEIGER am 11.03.2011

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und

der Bürger durch öffentliche Auslegung der Satzung zur 1. Änderung der

Abrundungssatzung nach § 34 BauGB der Gemeinde Picher für den Ortsteil Picher

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Picher hat mit Beschluss vom 23.02.2011

den Entwurf in der Fassung vom Januar 2011 zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde

Picher über die Festlegung und Abrundung des im Zusainmenhang bebauten Orts teiles Picher

nach § 34 BauGB mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit

vom 23.03.2011 bis zum 26.04.2011

im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow während der Dienststunden:

Montag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

 

im Raum 212 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit

öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 26.04.2011 (mündlich, schriftlich oder zur

Niederschrift) im Amt Hagenow - Land abgegeben werden. Verspätet abgegebene

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB

unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs gerichtsordnung ist

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend

gemacht werden können.

 

Picher, den 28.02.2011

gez. D. Christ

Bürgermeister

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