Bekanntmachung über Beschlüsse der Gemeinde Redefin zum aktuellen Planungsrecht - 08.03.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Redefin hat am 17.02.2011 in ihrer öffentlichen Sitzung
folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.61/07/11
Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet und
Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße"
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3
"Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße" vom 16.12.2010 bis zum
17.01.2011 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist
dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe
der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Beschluss-Nr. 62/08/11
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet und Sondergebiet
Biogas südlich der Feldstraße"
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet und
Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die
Begründung, einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden
gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet und
Sondergebiet Biogas südlich der Feldstraße" der Gemeinde Redefin die Genehmigung bei
der höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Nach erteilter Oenehmigung ist der
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der
Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschluss-Nr. 58/04/11
Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Redefin
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis ist dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen
abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
gez. R. Böbel
Bürgermeisterin