Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" gem. § 10 BauGB der Gemeinde Bobzin - 06.04.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 3. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" gemäß § 10 BauGB der Gemeinde Bobzin
Die Gemeindevertretung Bobzin hat mit Beschluss vom 28.06.2007 die 3. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" in der Fassung vom Mai 2007 als
Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes tritt mit Beginn des 09.04.2011 in Kraft.
Jedermann kann die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung im
Amt Hagenow - Land während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft
verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrensund
Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, darzulegen ( § 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung
in Kraft.
gez. Pamperin
Bürgermeister