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Pressemeldung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" gem. § 10 BauGB der Gemeinde Bobzin

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" gem. § 10 BauGB der Gemeinde Bobzin - 06.04.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 3. vereinfachten Änderung

des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" gemäß § 10 BauGB der Gemeinde Bobzin

Die Gemeindevertretung Bobzin hat mit Beschluss vom 28.06.2007 die 3. vereinfachte

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" in der Fassung vom Mai 2007 als

Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes tritt mit Beginn des 09.04.2011 in Kraft.

Jedermann kann die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung im

Amt Hagenow - Land während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft

verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrensund

Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht

innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde

geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel

begründen soll, darzulegen ( § 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige

Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen

wird hingewiesen.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 1 "Hundekamp" mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung

in Kraft.

 

gez. Pamperin

Bürgermeister

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