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Pressemeldung

Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften in besondern Fällen

Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften in besondern Fällen - 12.05.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Öffentliche Bekanntmachung

des Amtes Hagenow-Land / Einwohnermeldeamt

 

Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen

 

 

Gemäß den §§ 32 Abs. 2, 34 a Abs. 2 Satz 6 und 35 Abs. 1 bis 3 des Meldegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2007 (GVOBl. M-V vom 07. 02.2007), zuletzt geändertdurch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) in Verbindung mit dem Melderechtsrahmengesetz § 22 vom 19. April 2002 (BGBl. Teil I Nr. 26 vom 26.04.2002)zuletzt geändert durch Art. 3 GVOBl. 18.6.2009 I 1346,  weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:

 

  1. Die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen insbesondere im Zusammenhang mit Parlaments- und

Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen

Abstimmungen;

 

  1. Das Erteilen von Auskünften an Adressbuchverlagen;

 

  1. Dem Begehren von Mandatsträgern sowie Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des

Betroffenen weitergegeben werden;

 

  1. Die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

sowie deren Familienangehörigen, denen man nicht selbst angehört bzw. die

nicht selbst Kirchenmitglied sind;

 

  1. Elektronische Datenübermittlung (Internetauskünfte) nach § 3 a und 34 a;

 

 

Durch die Meldebehörde des Amtes Hagenow-Land werden keine Auskünfte erteilt,

wenn Betroffene bei der Anmeldung oder spätestens zwei Monate vor Auskunfts-erteilung bzw. in den sechs der Wahl oder Stimmabgabe vorangehenden Monaten widersprochen haben.

 

Widersprüche und Einwilligungen nimmt das Einwohnermeldeamt entgegen. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Hagenow-Land Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow einzulegen.

 

Hagenow, 30.04.2011

 

gez. Thieke

Einwohnermeldeamt

 

 

 

 

 

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