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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin - 09.06.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin
über die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Klosterbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobzin hat auf ihrer Sitzung am 19.05.2011 den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Klosterbach" mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Für den Bebauungsplan Nr. 2 "Am Klosterbach" soll die 1. vereinfachte Änderung des seit dem 24.12.1996 rechtskräftigen Planes durchgeführt werden.

Die Änderungen beziehen sich auf das bereits parzellierte Baufeld innerhalb des Geltungsbereiches mit den Planstraßen A und B.

Folgende Änderungen sind beabsichtigt:

-          Neuordnung der Verkehrserschließung

-          Verringerung der Wohnbauflächen

-          Anpassung der Baugrenzen an die geänderten Baufelder

-          Prüfung des zum Erhalt festgesetzten Baumbestandes

-          Neuregelung der Eingriffs- und Ausgleichsermittlung

-          Präzisierung der Zuordnung der grünordnerischen Festsetzungen

Der Plan (siehe Anlage) wird hierzu neu erstellt. Zum Vergleich liegt die rechtskräftige Planfassung von 1996 mit aus.

Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird                       gem. § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewendet.

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Klosterbach" und die Begründung liegen in der Zeit

 

vom 20.06.2011 bis 21.07.2011

im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, in 19230 Hagenow, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden:

Montag          8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag        8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch        nach Vereinbarung
Donnerstag   8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag           8.30 – 12.00 Uhr

aus.

Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf  der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 zu äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21.07.201 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211, abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die  1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstellerim Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Pamperin

Bürgermeister

 

 

 

Anlage:

 

 


 

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