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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher - 09.06.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Bekanntmachung

Inkrafttreten der  Satzung über 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Picher für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Picher gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBI. I S. 619, 633 f)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Picher hat mit Beschluss vom 25.05.2011 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Picher für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Picher in der Fassung von Mai 2011 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Die Satzung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Picher wird hiermit bekannt gemacht. Mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung tritt die Satzung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Picher für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Picher der Gemeinde Picher in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Picher für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Picher sowie die Begründung ab diesem Tag im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer211,während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Picher geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Picher geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land M-V.)

Auf die Vorschriften der § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.g. Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Christ

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Übersichtsplan

 

 

 

 


Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Picher für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Picher betrifft die im Übersichtsplan dargestellten zwei Änderungsbereiche.

 

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