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Pressemeldung

Auslegung der 3. vereinfachten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Setzin für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Setzin gem. § 34 BauGB

Auslegung der 3. vereinfachten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Setzin für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Setzin gem. § 34 BauGB - 04.08.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Planzeichnung
Planzeichnung

Bekanntmachung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger durch öffentliche Auslegung der 3. vereinfachten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Setzin für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Setzin gem. § 34 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Setzin hat mit Beschluss vom 29.06.2011

den Entwurf in der Fassung vom Juni 2011 zur  3. vereinfachten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Setzin für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Setzin

nach § 34 BauGB gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die

Beteiligung der Behörden und der  der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Der Entwurf der Satzung liegt in der Zeit

 

                                       vom 12.08.2011 bis 16.09.2011

 

im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow während der Dienststunden:

 

Montag                 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag               8.30 - 12.00Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch              nach Vereinbarung

Donnerstag           8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                  8.30 - 12.00 Uhr

 

im Raum 212 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 16.09.2011(mündlich, schriftlich oder zur

Niederschrift) im Amt Hagenow - Land abgegeben werden. Verspätet abgegebene

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB

unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend

gemacht werden können.

 

gez. Haurenherm

Bürgermeister

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