Auslegung der 3. vereinfachten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Setzin für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Setzin gem. § 34 BauGB - 04.08.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger durch öffentliche Auslegung der 3. vereinfachten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Setzin für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Setzin gem. § 34 BauGB
Die Gemeindevertretung Setzin hat mit Beschluss vom 29.06.2011
den Entwurf in der Fassung vom Juni 2011 zur 3. vereinfachten Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Setzin für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Setzin
nach § 34 BauGB gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die
Beteiligung der Behörden und der der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der Satzung liegt in der Zeit
vom 12.08.2011 bis 16.09.2011
im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow während der Dienststunden:
Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
im Raum 212 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 16.09.2011(mündlich, schriftlich oder zur
Niederschrift) im Amt Hagenow - Land abgegeben werden. Verspätet abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
gez. Haurenherm
Bürgermeister