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Pressemeldung

Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Sondergebiet Biogas - Agrarzentrum Niels 1" in Bresegard bei Picher, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Sondergebiet Biogas - Agrarzentrum Niels 1" in Bresegard bei Picher, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - 04.08.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher
über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 "Sondergebiet Biogas - Agrarzentrum Niels 1" in Bresegard bei Picher ,

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bresegard bei Picher hat auf ihrer Sitzung am 12.07.2011 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  "Sondergebiet Biogas - Agrarzentrum Niels 1" in Bresegard bei Picher mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich ca. ca. 3,4 km westlich vom Ortsmittelpunkt der Gemeinde Bresegard bei Picher entfernt und liegt ca. 170 m nördlich der Kreisstraße K20. Es grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände der Landwirtschaft A. Schmidt – Niels 1 an. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  "Sondergebiet Biogas - Agrarzentrum Niels 1" in Bresegard bei Picherumfasst eine  Fläche von ca. 1,48 ha, einschließlich der bereits bestehenden Biogasanlage. Das nördlich der Kreisstraße K 20 gelegene Plangebiet ist von Ackerland und an der westlichen Seite von einer Erstaufforstungsfläche umgeben.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  "Sondergebiet Biogas - Agrarzentrum Niels 1" und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit

 

vom 18.08.2011 bis zum 19.09.2011

im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, in 19230 Hagenow, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden:

Montag            8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag         8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch         nach Vereinbarung
Donnerstag     8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag            8.30 – 12.00 Uhr

aus.

Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit sich zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  "Sondergebiet Biogas - Agrarzentrum Niels 1" zu äußern.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus:

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,

-          Landkreis Ludwigslust (Gesundheitsamt, untere Immissonsschutzbehörde, untere Denkmalschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Naturschutzbehörde),

-          Landesamt für Kultur und Denkmalpflege),

-          Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

-          Abwasserzweckverband Hagenow- und Umlandgemeinden.

Weiterhin liegen das schalltechnische Gutachten (Schallimmissionsprognose) und die Geruchs- Immissionsprognose zur öffentlichen Einsicht mit aus.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 19.09.2011 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211, abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

gez. Weinreich

Bürgermeister

 

 

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