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Pressemeldung

Neuaufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die gesamte Ortslage von Schwechow
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

Neuaufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die gesamte Ortslage von Schwechow
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB - 13.10.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

                       Amtliche Bekanntmachung

der Gemeinde Pritzier

Neuaufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die gesamte Ortslage von Schwechow

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat auf ihrer Sitzung am 13.09.2011 sowohl die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schwechow, als auch parallel die Neuaufstellung einer Innenbereichs- und

Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die gesamte Ortslage von Schwechow beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der

Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung dieser Innenbereichs- und Ergänzungssatzung hiermit bekannt gemacht.

 

Auf ihrer Sitzung am 13.09.2011 hat die Gemeindevertretung Pritzier ebenfalls die Vorentwurfskonzeption der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung (Stand

Juli/August 2011) beraten, beschlossen und bestimmt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form einer öffentlichen

Auslegung des Planentwurfes nebst dem Entwurf der Begründung durchzuführen.

Das Plangebiet ist in dem unten stehenden Planausschnitt markiert. Das gesamte Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von 3,7 ha, wovon 0,4 ha auf die

Ergänzungsfläche entfallen, die gleichzeitig den Geltungsbereich der parallel

aufgestellten 2. FNP-Änderung darstellt.

 

Planungsziel der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung ist die Aktualisierung der 12 Jahre alten, seit 1999 rechtswirksamen Satzung über die Festlegung und

Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Pritzier und Schwechow

sowie die Neuklarstellung des aktuellen Innenbereiches. Hierbei soll die nördliche Außenbereichsfläche des Flurstücks 11/8 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden.

Zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde eine öffentliche Auslegung der

Planentwurfsunterlagen durch. Diese öffentliche Auslegung findet statt

 

vom 24.10.2011 bis zum 25.11.2011

 

im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow

während der Dienststunden:

 

Montag                8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Dienstag              8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Mittwoch             geschlossen

Donnerstag          8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                 8.30 – 12.00 Uhr

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 25.11.2011 (mündlich, schriftlich, oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow – Landabgegeben werden.

gez. Hamann

Bürgermeister

 

 

 

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