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Pressemeldung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier im Bereich des Ortsteiles Schwechow
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die früh-zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier im Bereich des Ortsteiles Schwechow
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die früh-zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier - 13.10.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

                      Amtliche Bekanntmachung

der Gemeinde Pritzier

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier im Bereich des Ortsteiles Schwechow

 

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat auf ihrer Sitzung am 13.09.2011 sowohl die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schwechow als auch die parallele Neuaufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die gesamte Ortslage von Schwechow beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der 2. FNP-Änderung hiermit bekannt gemacht.

 

Auf ihrer Sitzung am 13.09.2011 hat die Gemeindevertretung Pritzier ebenfalls die Vorentwurfskonzeption für die 2. FNP-Änderung (Stand Juli 2011) beraten, beschlossen und bestimmt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nebst dem Entwurf der Begründung durchzuführen.

Das Plangebiet ist in dem unten stehenden Planausschnitt markiert. Der gesamte FNP-Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 0,4 ha und stellt gleichzeitig die Ergänzungsfläche der parallel aufgestellten Innenbereichs- und Ergänzungssatzung dar. Der Bereich der FNP-Änderungsfläche für die 2. FNP-Änderung (und damit auch der Ergänzungsfläche in der § 34 BauGB-Satzung) ist in der rechtswirksamen Fassung der 1. Änderung des FNP als eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (Abwasser) dargestellt. Damit besteht für die geplante Innenbereichs- und Ergänzungssatzung noch ein Widerspruch zum wirksamen FNP. Dieser Umstand macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, so dass parallel mit der Aufstellung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung eine zusätzliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier erfolgt, da die später rechtskräftige Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nicht im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen darf.

 

Zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde eine öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen durch. Diese öffentliche Auslegung findet statt

 

vom 24.10.2011 bis zum 25.11.2011

 

im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow

während der Dienststunden:

 

Montag                8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Dienstag              8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Mittwoch             geschlossen

Donnerstag          8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                 8.30 – 12.00 Uhr

 

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 25.11.2011 (mündlich, schriftlich, oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow – Landabgegeben werden.

 

gez. Hamann

Bürgermeister

 

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