2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier im Bereich des Ortsteiles Schwechow
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die früh-zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier - 13.10.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Pritzier
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier im Bereich des Ortsteiles Schwechow
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat auf ihrer Sitzung am 13.09.2011 sowohl die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schwechow als auch die parallele Neuaufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die gesamte Ortslage von Schwechow beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der 2. FNP-Änderung hiermit bekannt gemacht.
Auf ihrer Sitzung am 13.09.2011 hat die Gemeindevertretung Pritzier ebenfalls die Vorentwurfskonzeption für die 2. FNP-Änderung (Stand Juli 2011) beraten, beschlossen und bestimmt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nebst dem Entwurf der Begründung durchzuführen.
Das Plangebiet ist in dem unten stehenden Planausschnitt markiert. Der gesamte FNP-Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 0,4 ha und stellt gleichzeitig die Ergänzungsfläche der parallel aufgestellten Innenbereichs- und Ergänzungssatzung dar. Der Bereich der FNP-Änderungsfläche für die 2. FNP-Änderung (und damit auch der Ergänzungsfläche in der § 34 BauGB-Satzung) ist in der rechtswirksamen Fassung der 1. Änderung des FNP als eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (Abwasser) dargestellt. Damit besteht für die geplante Innenbereichs- und Ergänzungssatzung noch ein Widerspruch zum wirksamen FNP. Dieser Umstand macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, so dass parallel mit der Aufstellung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung eine zusätzliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier erfolgt, da die später rechtskräftige Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nicht im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen darf.
Zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde eine öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen durch. Diese öffentliche Auslegung findet statt
vom 24.10.2011 bis zum 25.11.2011
im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
während der Dienststunden:
Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 25.11.2011 (mündlich, schriftlich, oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow – Landabgegeben werden.
gez. Hamann