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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin
"Gewerbegebiet  und Sondergebiet Biogasanlage südlich der Feldstraße"

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Redefin
"Gewerbegebiet  und Sondergebiet Biogasanlage südlich der Feldstraße" - 13.10.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

 

Bekanntmachung der Gemeinde Redefin

 

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 17.02.2011 den Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet  und Sondergebiet Biogasanlage südlich der Feldstraße" als Satzung gemäß

§ 10 BauGB und § 86 Abs. 3 LBauO M-V beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt. Am 15.06.2011 wurde durch die untere Verwaltungsbehörde die Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen erteilt.Die Gemeindevertretung ist mit Beschluss vom 25.08.2011 den Maßgaben, Auflagen und Hinweisen beigetreten.Mit Bescheid vom 30.09.2011  wurde die Maßgabenerfüllung von der unteren Verwaltungsbehörde bestätigt. Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 15.10.2011 in Kraft.

 

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die Erklärung über die

Berücksichtigung der Umweltbelange im Amt Hagenow-Land, Bauamt, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Redefin geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Redefin geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land M-V.)

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            

             B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Redefin  "Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogas südlich der 

             Feldstraße" 

 

 

 

 

            gez. Böbel

            Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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