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Pressemeldung

1.Nachtragshaushaltssatzung des Schulzweckverbandes Picher
für das Haushaltsjahr 2011

1.Nachtragshaushaltssatzung des Schulzweckverbandes Picher
für das Haushaltsjahr 2011 - 13.10.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung des Schulzweckverbandes Picher

 

1.Nachtragshaushaltssatzung des Schulzweckverbandes Picher

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des § 161 i.V.m. § 50 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19. September 2011 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

 

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

239.200

15.800

0

255.000

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf        

239.200

15.800

0

255.000

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

235.200

15.800

0

251.000

    die ordentlichen Auszahlungen auf

191.800

15.800

0

207.600

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

43.400

0

0

43.400

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

74.000

0

74.000

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.200

245.000

0

255.200

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

 

 

 

 

    Investitionstätigkeit auf

-10.200

-171.000

0

-181.200

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

21.000

0

0

21.000

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

21.000

0

0

21.000

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

 

 

 

 

    Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

§ 5 Verbandsumlage

 

Die Verbandsumlage pro Schüler wird von bisher 1.100 € auf nunmehr 1.200 € festgesetzt.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

                       

§ 7 Eigenkapital

                                                                                                                                                                  bisher                 nunmehr                                                                                                                                                                    EUR                     EUR      

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug         1.958.200      1.958.200      

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                   

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                               1.958.200      1.958.200     

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 1.958.200      1.958.200     

 

Picher, 10.Oktober 2011

 

Die vorstehende 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011  wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.  Die Nachtragssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der  Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 5.10.2011 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die 1. Nachtraghaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns  Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr, 25, 19230 Hagenow, Zimmer 15 öffentlich  aus.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

 

gez. Christ

Verbandsvorsteher

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