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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bandenitz

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bandenitz - 08.11.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bandenitz

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bandenitz vom 01.11.2011

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, 205), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690, 712) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.08.2011 nachfolgende 1.Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Satzung

 

Die Hauptsatzung vom 29.10.2009 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

Nr. 1

§ 1 Abs. 3 (Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel) wird wie folgt neu gefasst       

(3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift

"GEMEINDE BANDENITZ   LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM".

 

Nr. 2

§ 4 Abs. 2 (Gemeindevertretung) wird wie folgt neu gefasst

(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:

1. einzelne Personenangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen

2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner

3. Grundstücksangelegenheiten

4. Vergabe von Aufträgen

5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten, außer Jahresrechnungsbericht und Entlastung des Bürgermeisters

6. Gemeindliches Einvernehmen

 

Nr. 3

§ 5 Abs. 1 (Ausschüsse) wird wie folgt neu gefasst:

(1) Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde Bandenitz die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt Hagenow-Land.

 

Nr. 4

§ 8 Abs. 1 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt neu gefasst

(1) Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Bandenitz, die durch  Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet unter der Adresse www.amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht.

Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow kann sich jedermann sich Satzungen der Gemeinde Bandenitz kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Bandenitz  liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten.

 

Nr. 5

§ 8 Abs. 2 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt neu gefasst

(2) Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.

 

Nr. 6

§ 8 Abs. 4-6 (Öffentliche Bekanntmachungen) werden ersatzlos gestrichen

 

Artikel 2

Neufassung der Hauptsatzung

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen. 

 

Artikel 3

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Bandenitz, 01.11.2011

 

 

Dr. Sänger

Bürgermeister                                                        

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

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