Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin - 10.11.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin über die öffentliche Auslegung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Hundekamp" - nördlich der L 04 / südöstlich der K 26 / südwestlich der Bahnstraße
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobzin hat auf ihrer Sitzung am 27.10.2011 den Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Hundekamp" mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.
Für den Bebauungsplan Nr. 1 "Gewerbegebiet Hundekamp" soll die 4. vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Planes durchgeführt werden.
Die Änderungen beziehen sich auf das bereits geänderte Teilgebiet innerhalb des südwestlichen Geltungsbereiches mit der Planstraße A.
Folgende Änderungen sind beabsichtigt:
- Ausweisung des südlichen Teilgebietes als Baufeld 1.1 mit gesonderter Darstellung
- Änderung der Grundflächenzahl
- Rückbau einer Teilfläche der südlichen Hecke für die private Zufahrt zum angrenzenden
B- Plan Nr. 4 "Erweiterung Gewerbegebiet" der Gemeinde Bobzin
- Neuregelung der Eingriffs- und Ausgleichsermittlung.
Der Plan (siehe Anlage) wird hierzu neu erstellt. Als Grundlage dient die rechtskräftige Planfassung der 3. vereinfachten Änderung.
Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewendet.
Der Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Hundekamp" und die Begründung liegen in der Zeit
vom 21.11.2011 bis 22.12.2011
im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, in 19230 Hagenow, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden:
Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
aus.
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 zu äußern.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 22.12.2011(mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211, abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gez. Pamperin
Bürgermeister