Teileinziehung in der Ortslage Bobzin - 30.11.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Landkreis Ludwigslust
Der Landrat
Die Gemeinde Bobzin beabsichtigt auf Grund der übermäßigen Belastung und aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles eine Teileinziehung der Ortsverbindungsstraße zwischen Bobzin – Scharbow gem. § 9 Abs. 1-3, StrWG M-V.
Auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung (Beschluss vom 17.03.2011) die Teileinziehung für die o.g. Gemeindestraße beantragt: Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 12 t.
Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom
19.12.2011 bis einschließlich 24.01.2012
im Amt Hagenow- Land; Bahnhofstraße 25; 19230 Hagenow während folgender Zeiten:
montags 08:30- 12:00 Uhr und 14:00- 16:00 Uhr
dienstags 08:30- 12:00 Uhr und 14:00- 18:00 Uhr
mittwochs nach Vereinbarung
donnerstags 08:30- 12:00 Uhr und 14:00- 16:00 Uhr
freitags 08:30- 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Einwendungen gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung zu erheben.
-Der Landrat-