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Pressemeldung

Teileinziehung in der Ortslage Bobzin

Teileinziehung in der Ortslage Bobzin - 30.11.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

 

 

Landkreis Ludwigslust

Der Landrat

Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Bobzin beabsichtigt auf Grund der übermäßigen Belastung und aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles eine Teileinziehung der Ortsverbindungsstraße zwischen Bobzin – Scharbow gem. § 9 Abs. 1-3, StrWG M-V.

Auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung (Beschluss vom 17.03.2011) die Teileinziehung für die o.g. Gemeindestraße beantragt: Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 12 t.

 

 

Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom

19.12.2011 bis einschließlich  24.01.2012

im   Amt Hagenow- Land; Bahnhofstraße 25; 19230 Hagenow   während folgender Zeiten:

 

                                     montags                   08:30- 12:00 Uhr und 14:00- 16:00 Uhr

                                     dienstags                  08:30- 12:00 Uhr und 14:00- 18:00 Uhr

                                     mittwochs                               nach Vereinbarung

                                     donnerstags             08:30- 12:00 Uhr und 14:00- 16:00 Uhr

                                      freitags                    08:30- 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Einwendungen gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung zu erheben.

 

-Der Landrat-

 

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