Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard b. Picher - 09.12.2011 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard b. Picher
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bresegard b. Picher vom 01.12.2011
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.11.2011 nachfolgende 1.Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 14.08.2007wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1) § 2 Abs. 4 (Wappen, Flagge, Dienstsiegel) wird wie folgt neu gefasst
Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel mit ihrem Wappen und der Umschrift:
"GEMEINDE BRESEGARD BEI PICHER LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM".
2) § 4 Abs. 2 (Gemeindevertretung) wird wie folgt neu gefasst
Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:
1. einzelne Personenangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen
2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Vergabe von Aufträgen
5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten, außer Jahresrechnungsbericht und
Entlastung des Bürgermeisters
6. Gemeindliches Einvernehmen
3) § 5 Abs. 2 (Ausschüsse) wird wie folgt neu gefasst:
Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde
Bresegard b. Picher die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt
Hagenow-Land.
4) § 8 Abs. 1 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt neu gefasst
Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Bresegard b. Picher, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet unter der Adresse www.amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht.
Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow kann sich jedermann sich Satzungen der Gemeinde Bresegard b. Picher kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Bresegard b. Picher liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten.
5) § 8 Abs. 2 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt neu gefasst:
Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.
Artikel 2 Neufassung der Hauptsatzung
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen.
Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Bresegard b.Picher, 01.12.2011
gez. Weinreich
Bürgermeister
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.