Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher - 20.01.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Picher "Betriebserweiterung Baubetrieb Andreas Niemann"
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Picher haben auf Ihrer Sitzung am 21.09.2011 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 für eine Fläche nördlich der Hagenower Straße, einer Teilfläche aus dem Flurstück 76/3 der Flur 2 der Gemarkung Picher gefasst und die Einleitung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Picher "Betriebserweiterung Baubetrieb Andreas Niemann" . Die Planzeichnung mit Begründung sowie die Eingriffs/- Ausgleichsbilanz liegen in der Zeit
vom 27.01.2012 bis zum 28.02.2012
im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 212 (Bau- und Ordnungsamt) während der Dienstzeiten
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Stellungnahmen zur Planungsabsicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (Präklusionsklausel)
gez. Christ
Bürgermeister