Das Amt Hagenow-Land sucht interessierte/n Bürger(in) für die Schiedsstelle - 09.03.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Die Wahlperiode der Schiedsperson läuft aus. Deshalb wird für die Schiedsstelle eine/r Bürger(in) gesucht, die/der für diese ehrenamtliche Tätigkeit Interesse zeigt. Den Bewerbern darf nicht das passive Wahlrecht, also die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entzogen worden sein. Sie sollten außerdem mindestens 25 Jahre alt sein und im Amtsbereich wohnen.
Die Schiedsperson wird vom Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt.
Die Schiedsperson arbeitet nach dem Motto: Schlichten statt richten. Konkret heißt das, dass nicht jede Rechtsstreitigkeit vor dem Richter verhandelt werden muss. Schadensersatzforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über die Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke können in der Schiedsstelle geschlichtet werden. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wenn Sie Interesse haben, melden sie sich bitte umgehend im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, Frau Boldt 03883/6107-42.
gez. Wolf
Amtsvorsteherin