Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern



zurück

Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung des Schulzweckverbandes Picher

Amtliche Bekanntmachung des Schulzweckverbandes Picher - 09.03.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Aufgrund des § 161 i.V.m. § 50 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Verbandsversammlung  vom 10.01.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

240.000

39.000

0

279.000

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf        

240.000

39.000

0

279.000

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

235.500

39.000

0

274.500

    die ordentlichen Auszahlungen auf

192.600

39.000

0

231.600

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

42.900

0

0

42.900

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

0

0

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.500

0

0

3.500

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.500

0

0

-3.500

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

21.600

0

0

21.600

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

21.600

0

0

21.600

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

§ 5 Verbandsumlage

 

Die Verbandsumlage pro Schüler wird von bisher 1.100 € auf nunmehr 1.300 € festgesetzt.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                       

 

§ 7 Eigenkapital

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      bisher                          nunmehr                                                                                                                                                                     EUR                    EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug           1.958.200    1.958.200  

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                   

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                                 1.958.200    1.958.200    

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                   1.958.200    1.958.200           

 

 

 

Picher, 27.02.2012

 

 

gez. Christ

Verbandsvorsteher

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.01.2012 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

zurück


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut