Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die Gemeinde Kuhstorf - 10.04.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landrat
Bekanntmachung
Die Gemeinde Kuhstorf beabsichtigt auf Grund der geänderten Verkehrsbedeutung und aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles eine Teileinziehung der Straßen Bauernende, Zur Höft und Schulstraße in Kuhstorf gem. § 9 Abs. 1-3, StrWG M-V.
Auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung (Beschluss vom 19.10.2011) die Teileinziehung für die o.g. Gemeindestraßen beantragt: Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t Anlieger frei.
Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom
12.04.2012 bis einschließlich 14.05.2012
im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstraße 25; 19230 Hagenow während folgender Zeiten:
dienstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht vier Wochen öffentlich aus.
Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Einwendungen gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung zu erheben.
-Der Landrat-