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Pressemeldung

Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die Gemeinde Kuhstorf

Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die Gemeinde Kuhstorf - 10.04.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landrat

 

Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Kuhstorf beabsichtigt auf Grund der geänderten Verkehrsbedeutung und aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles eine Teileinziehung der Straßen Bauernende, Zur Höft und Schulstraße  in Kuhstorf gem. § 9 Abs. 1-3, StrWG M-V.

Auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung (Beschluss vom 19.10.2011) die Teileinziehung für die o.g. Gemeindestraßen beantragt: Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t Anlieger frei.

 

 

Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom

12.04.2012  bis einschließlich 14.05.2012

im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstraße 25; 19230 Hagenow während folgender Zeiten:

 

   dienstags       08.30 Uhr bis  12.00 Uhr

                       14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

   donnerstags  08.30 Uhr bis  12.00 Uhr

                       14.00 Uhr bis  16.00 Uhr

   freitags         08.30 Uhr bis  12.00 Uhr

     

 

zu jedermanns Einsicht vier Wochen öffentlich aus.

 

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Einwendungen gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung zu erheben.

 

-Der Landrat-

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