Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land - 20.04.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung der Planfeststellung
für den Neubau der Bundesautobahn A 14 von der Anschlussstelle Ludwigslust Süd bis zum Autobahnkreuz Schwerin von Bau-km 9+795.071 bis Bau-km 26+016.504 (Verkehrseinheit 7)
im Amt Grabow, in der Stadt Ludwigslust, im Amt Ludwigslust-Land, im Amt Neustadt-Glewe, im Amt Hagenow-Land, im Amt Stralendorf, im Amt Banzkow, im Amt Plau am See, im Amt Crivitz, in der Stadt Parchim, im Amt Röbel-Müritz und im Amt Malchow
Vom 23.04.2012 – 0115-553-12-5-2 -
Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern – Planfeststellungsbehörde – vom 23.04.2012, Az.: 0115-553-12-5-2, ist der Plan für das o. g. Bauvorhaben gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz sowie den §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden.
Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:
I. Der Plan für den Neubau der Bundesautobahn A 14 von der Anschlussstelle Ludwigslust Süd bis zum Autobahnkreuz A 14 / A 24 südlich Schwerin (Bau-km 9+795.071 bis Bau-km 26+016.504) wird mit den aus den Nebenbestimmungen dieses Beschlusses sowie aus den Deckblättern, Ergänzungsblättern und Violetteintragungen in den Planunterlagen sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen festgestellt.
Mit der Bauausführung des südlichen Astes der A 14 an der Anschlussstelle Ludwigslust Süd von Bau-km 9.795 bis Bau-km 10.000 darf erst begonnen werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss für die anschließende Verkehrseinheit 6 der A 14 unanfechtbar geworden ist.
II. Gegenstand der Planfeststellung ist der vom Straßenbauamt Schwerin (Baulastträger und Träger des Vorhabens) aufgestellte Plan nebst den sich aus den Deckblättern und Violetteintragungen ergebenden Änderungen.
Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Klage beim
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
erhoben werden.
Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes vom 02. Mai 2012 bis einschließlich 16. Mai 2012 (zwei Wochen) im Amt Hagenow-Land, Bauamt, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Dienststunden
Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzvereinen, die sich am Verfahren beteiligt haben, sowie denjenigen Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt und in der örtlichen Tagespresse zugestellt.
gez. Wolf
Amtsvorsteherin