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Pressemeldung

Wichtige Information des Einwohnermeldeamtes

Wichtige Information des Einwohnermeldeamtes - 20.04.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

 

 

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

 

 

 

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Hintergrund ist, dass in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen sind Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 gültig.

 

Hinweis:

 

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung von Kinderreisepässen, Personalausweisen/Reisepässen für Minderjährige notwendig:

 

-        Geburtsurkunde

-        biometrisches Lichtbild

-        Nachweis der alleinigen Sorge oder Einverständniserklärung des anderen

       Elternteils bei gemeinsamer Sorge (wenn Beantragung durch ein Elternteil

       erfolgt)

 

Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des minderjährigen Kindes erforderlich.

 

 

gez. Thieke

Einwohnermeldeamt

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