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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier - 20.04.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier

 

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat auf ihrer Sitzung am 06.03.2012 sowohl den Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Pritzier im Ortsteil Schwechow, als auch den Entwurf der parallel aufgestellten Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, ebenfalls im Ortsteil Schwechow,  beschlossen und bestimmt, hiermit die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet ist in dem unten stehenden Planausschnitt markiert. Der gesamte FNP-Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 0,4 ha und stellt gleichzeitig die Ergänzungsfläche der parallel aufgestellten Innenbereichs- und Ergänzungssatzung dar.Der Bereich der FNP-Änderungsfläche für die 2. FNP-Änderung (und damit auch der Ergänzungsfläche in der § 34 BauGB-Satzung) ist in der rechtswirksamen Fassung der 1. Änderung des FNP als eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (Abwasser) dargestellt. Damit besteht für die geplante Innenbereichs- und Ergänzungssatzung noch ein Widerspruch zum wirksamen FNP. Dieser Umstand macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, so dass parallel mit der Aufstellung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung eine zusätzliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pritzier erfolgt, da die später rechtskräftige Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nicht im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen darf.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes sowie den bisher vorgetragenen umweltrelevanten Stellungnahmen (Landkreis FD 68, StALU Schwerin Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden) können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Plan- und Textunterlagen einsehen und während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll vorbringen.

Diese öffentliche Auslegung findet statt

vom Montag, den 30. April 2012 bis Freitag, den 01. Juni 2012

im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow

Montag                8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Dienstag              8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Mittwoch             geschlossen

Donnerstag          8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag                 8.30 – 12.00 Uhr

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 01.06.2012 (mündlich, schriftlich, oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow-Landabgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

gez. Hamann

Bürgermeister

 

 

 

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