Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier - 20.04.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat auf ihrer Sitzung am 06.03.2012 sowohl den Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, als auch den Entwurf der parallel aufgestellten 2. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Schwechow beschlossen und bestimmt, hiermit die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet ist in dem unten stehenden Planausschnitt markiert. Das gesamte Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von 3,7 ha, wovon 0,4 ha auf die Ergänzungsfläche entfallen, die gleichzeitig den Geltungsbereich der parallel aufgestellten 2. FNP-Änderung darstellt.
Planungsziel ist die Neuaufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung für die gesamte Ortslage von Schwechow. Hierbei soll die nördliche Außenbereichsfläche des Flurstücks 11/8 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden. Mit der späteren Rechtswirksamkeit dieser neuen Satzung wird im Ortsteil Schwechow die Rechtswirksamkeit der seit 1999 gültigen bisherigen Innenbereichs- und Abrundungssatzung aufgehoben.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nebst dem Entwurf der Begründung und den bisher vorgetragenen umweltrelevanten Stellungnahmen (Landkreis FD 68, StALU Schwerin Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden) können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Plan- und Textunterlagen einsehen und während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll vorbringen.
Diese öffentliche Auslegung findet statt
vom Montag, den 30. April 2012 bis Freitag, den 01. Juni 2012
im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
während der Dienststunden:
Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 01.06.2012 (mündlich, schriftlich, oder zur Niederschrift) im Amt Hagenow-Landabgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung und die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gez. Hamann