Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin - 13.06.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung der Gemeinde Bobzin
Auf Antrag der Gemeinde Bobzin wurde am 25.05.2012 durch die Straßenaufsichtsbehörde – Landkreis Ludwigslust- Parchim- mit AZ 66 449 11
die Teileinziehung des sonstigen öffentlichen Weges Bobzin- Scharbow;
Nummer im Straßenverzeichnis 011/195
entsprechend § 9 (2) StrWG M-V vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) verfügt.
Die von der Teileinziehung betroffenen Straßenabschnitte sind in dem Anhang dargestellt.
Die Verfügung der Teileinziehung wird hiermit bekanntgemacht.
Die der Einziehung zu Grunde liegenden Unterlagen und Begründungen liegen im Amt Hagenow- Land; Bahnhofstraße 25; 19230 Hagenow, zu den allgemeinen Dienstzeiten aus.
Für diese Allgemeinverfügung wird abweichend vom Üblichen (zwei Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung) festgelegt, dass mit dem folgenden Tag auf die Bekanntmachung die Verfügung als bekannt gegeben gilt (VwVfG M-V § 41 (4) letzter Satz.
Axel Pamperin Bobzin, 12.06.2012
Bürgermeister