Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier - 26.06.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pritzier vom
25.06.2012
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2012 nachfolgende 6.Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 21.10.1999, die 1. Änderung vom 23.02.2005, die 2. Änderung vom 31.08.2005, die 3. Änderung vom 19.07.2006, die 4. Änderung vom 11.07.2007 sowie die 5. Änderung vom 01.11.2011 werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:
§ 7 Entschädigungsordnung
1) Der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung
in Höhe von 400 €.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.07.2012 in Kraft.
Pritzier, 25.06.2012
gez. Hamann
Bürgermeister
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.