Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft für die Gemeinde Setzin - 04.07.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde -
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Freiwilliger Landtausch Schwaberow I Aktenzeichen: 31i/5433.2-76-1028
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Gemeinde Setzin
Schwerin, den 02.07.2012
A U S F E R T I G U N G
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
für die Gemeinde Setzin
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbe-hörde beabsichtigt den Freiwilligen Landtausch Schwaberow I, Landkreis Ludwigslust-Parchim, nach §§ 53 und 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungs-gesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen durchzufüh-ren.
Dem freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen:
Gemeinde: Setzin
Gemarkung: Schwaberow
Flur : 1
Flurstücke: 77, 78, 79, 80, 81, 95/1, 96/1, 96/2, 97/2 und 98
Anmeldung unbekannter Rechte
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Mo-naten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuord-nungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetrete-nen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Im Auftrag
(LS)
gez. i. V.
Dieter Winkelmann
Ausgefertigt in Schwerin am 02.07.2012
Im Auftrag
(LS)
gez.
Matthias Märksch