Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Redefin - 12.07.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
VERMESSUNGSBÜRO GRÜNIG
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Dipl.-Ing. (FH) Marion Grünig * Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin * Beratende Ingenieurin
Krenzliner Str.3
19288 Kummer
Tel.: 03 87 51/2 06 41
Fax: 03 87 51/2 06 20
kontakt@vermessung-mv.de
www.vermessung-mv.de
St.-Nr.: 087/225/02893
Vermessungsobjekt
Gemeinde :Redefin
Flur / Flurkarte:9
Gemarkung:Redefin
Flurstück(e):30
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs-und
Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern -VermKatG -in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 524), zuletzt geändert durch Artikel 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 1.
August 2006 (GVOBl. M-V S. 634) durchgeführt.
Gemäß § 18 Abs. 3 des VermKatG wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und
Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurden, die
Feststellung und Abmarkung
von Flurstücksgrenzen durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen von
Dipl.-Ing. (FH) Marion Grünig, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin,
Krenzliner Str. 3, 19288 Kummer.
in der Zeit vom 22. Mai 2012 bis zum 21. Juni 2012
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Feststellung/Abmarkung der Flurstücksgrenzen kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruchinnerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Vermessungsstelle eingegangen ist,
2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Feststellung/Abmarkung der Flurstücksgrenzen als richtig bestätigt.