Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern



zurück

Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher

Bekanntmachung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Biogas-Agrarzentrum Niels 1" der Gemeinde Bresegard bei Picher.

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher - 19.07.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

B-Plan  "Sondergebiet Biogas-Agrarzentrum Niels1" der Gemeinde Bresegard bei Picher
B-Plan "Sondergebiet Biogas-Agrarzentrum Niels1" der Gemeinde Bresegard bei Picher

Bekanntmachung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Biogas-Agrarzentrum Niels1" der Gemeinde Bresegard bei Picher  gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBI. Nr. 39, Teil I S. 1509 bis 1511).

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 09.11.2011 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Biogas-Agrarzentrum Niels1" als Satzung gemäß § 10 BauGB und § 86 Abs. 3 LBauO M-V beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt.

Am 13.03.2012 wurde durch die untere Verwaltungsbehörde die Genehmigung des

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen erteilt.

Die Gemeindevertretung ist mit Beschluss vom 30.05.2012 den Maßgaben, Auflagen und Hinweisen beigetreten.

Mit Bescheid vom 17.07.2012  wurde die Maßgabenerfüllung von der unteren Verwaltungsbehörde bestätigt.

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Biogas-Agrarzentrum Niels1"wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung  in Kraft.

 

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung über die

Berücksichtigung der Umweltbelange im Amt Hagenow-Land, Bau - und Ordnungsamt, Bahnhofstraße 25 in Hagenow, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bresegard bei Picher geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Bresegard bei Picher geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land M-V.)

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Bresegard b. Picher, 19.07.2012

gez. Weinreich

Bürgermeister

 

zurück


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut