Öffentliche Ankündigung für die Gemeinde Kuhstorf - 04.09.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
In der Grundbuchsache
Beteiligte:
1.
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,
Heinrich-Hertz-Str. 2, 03044 Cottbus
2.
Gemeinde Kuhstorf
c/o Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
wegen Grundbuchanlegung
Die Beteiligte zu 1. hat am 27.08.2012 beantragt, für die bisher nicht gebuchten, in der Gemarkung Kuhstorf liegenden Grundstücke:
Flur 1 Flurstück 286
Flur 1 Flurstück 290
das Grundbuch anzulegen und die Beteiligte zu 2. als Eigentümer einzutragen.
Dem Antrag wird entsprochen, wenn nicht Einwendungen Berechtigter innerhalb einer Frist von einem Monat - vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Hagenow, Möllner Straße 51a, 19230 Hagenow angemeldet und glaubhaft gemacht werden. Anderenfalls kann ihr Recht bei der Anlegung nicht berücksichtigt werden.
Ausgefertigt
Hagenow, den 31.08.2012
gez. Klapps
Rechtspflegerin Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle