Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern



zurück

Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin - 19.10.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Toddin

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 06.09.2012 und mit Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

486.600

117.700

1.300

603.000

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

489.500

43.700

3.800

529.400

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-2.900

74.000

2.500

73.600

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

0

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-2.900

74.000

2.500

73.600

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

2.900

0

2.900

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

74.000

400

73.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

473.400

114.800

0

588.200

    die ordentlichen Auszahlungen auf

423.400

31.000

0

454.400

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

50.000

83.800

0

133.800

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

500

0

500

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

-500

 

-500

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.600

18.200

0

26.800

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.200

11.500

0

21.700

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.600

6.700

0

5.100

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

48.400

90.000

0

138.400

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-48.400

-90.000

0

-138.400

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        2.074.300      2.074.300  

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              2.070.700      2.070.700    

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 2.076.400      2.152.900            

 

 

Toddin, 09.10.2012

 

DS

 

gez. Möbius

Bürgermeisterin

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.09.2012 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

                                                                                  

zurück


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut