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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf - 19.10.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kuhstorf über den Teilbereich "Eichhof" im Ortsteil Kuhstorf

nach § 3 Abs. 2 BauGB                                                     

 

Der durch die Gemeindevertretung Kuhstorf in der Sitzung vom 12.09.2012 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf über die 2. Ergänzungssatzung für den Teilbereich "Eichhof", Flur 1, Flurstück 360/3 tlw. im Ortsteil Kuhstorf der Gemeinde Kuhstorf und der Entwurf der Begründung dazu liegen

 

vom  01.11.2012     bis  03.12.2012

 

im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden:

 

Montag           8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag         8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag            8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

 

Anlass für die 2. Ergänzungsatzung der Gemeinde Kuhstorf für den Teilbereich "Eichhof":

•         ist die Einbeziehung einer Teilfläche im Bereich Eichhof/ westlich der Sude /Flur 1/Flurstück 360/3 tlw., in den Bebauungszusammenhang. Diese Fläche ist bisher als Außenbereichsfläche im Innenbereich zu bewerten. Die Bebauung entlang der Straße am Eichhof soll hier fortgeführt und die vorhandene Baulücke geschlossen werden. Innerhalb der letzten Jahre sind im Geltungsbereich der rechtskräftigen Satzung fast alle Lücken geschlossen worden. Nunmehr hat sich die Gemeinde entschlossen auch diese Baulücke wieder einer Bebauung zuzuführen. Die Verkehrserschließung und die technische Infrastruktur entspricht den Anforderungen ländlicher Gemeinden.

•         Mit der Satzung sollen ca. drei Grundstücke, die bisher im Außenbereich liegen, in den Bebauungszusammenhang einbezogen werden, für die dann Baurecht besteht. Damit gilt auch, dass die einbezogenen Außenbereichsflächen sich in ihrer baulichen Nutzung dem angrenzenden Bereich anzupassen haben. Die Einbeziehung der Außenbereichsfläche ist so vorgesehen, das die Fläche beidseitig unmittelbar an den bebauten Innenbereich grenzt. In dem beiliegenden Übersichtsblatt ist die Flächen der Satzung mit einem gesonderten Geltungsbereich hervorgehoben.

 

Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Ergänzungssatzung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 03.12.2012 im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kuhstorf  gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Kuhstorf, 18.10.2012                                                        

 

gez. Kuhla

Bürgermeister

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