Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf - 19.10.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kuhstorf über den Teilbereich "Eichhof" im Ortsteil Kuhstorf
nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung Kuhstorf in der Sitzung vom 12.09.2012 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf über die 2. Ergänzungssatzung für den Teilbereich "Eichhof", Flur 1, Flurstück 360/3 tlw. im Ortsteil Kuhstorf der Gemeinde Kuhstorf und der Entwurf der Begründung dazu liegen
vom 01.11.2012 bis 03.12.2012
im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden:
Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Anlass für die 2. Ergänzungsatzung der Gemeinde Kuhstorf für den Teilbereich "Eichhof":
• ist die Einbeziehung einer Teilfläche im Bereich Eichhof/ westlich der Sude /Flur 1/Flurstück 360/3 tlw., in den Bebauungszusammenhang. Diese Fläche ist bisher als Außenbereichsfläche im Innenbereich zu bewerten. Die Bebauung entlang der Straße am Eichhof soll hier fortgeführt und die vorhandene Baulücke geschlossen werden. Innerhalb der letzten Jahre sind im Geltungsbereich der rechtskräftigen Satzung fast alle Lücken geschlossen worden. Nunmehr hat sich die Gemeinde entschlossen auch diese Baulücke wieder einer Bebauung zuzuführen. Die Verkehrserschließung und die technische Infrastruktur entspricht den Anforderungen ländlicher Gemeinden.
• Mit der Satzung sollen ca. drei Grundstücke, die bisher im Außenbereich liegen, in den Bebauungszusammenhang einbezogen werden, für die dann Baurecht besteht. Damit gilt auch, dass die einbezogenen Außenbereichsflächen sich in ihrer baulichen Nutzung dem angrenzenden Bereich anzupassen haben. Die Einbeziehung der Außenbereichsfläche ist so vorgesehen, das die Fläche beidseitig unmittelbar an den bebauten Innenbereich grenzt. In dem beiliegenden Übersichtsblatt ist die Flächen der Satzung mit einem gesonderten Geltungsbereich hervorgehoben.
Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Ergänzungssatzung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 03.12.2012 im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kuhstorf gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Kuhstorf, 18.10.2012
gez. Kuhla
Bürgermeister