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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Strohkirchen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Strohkirchen - 19.10.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Strohkirchen hat auf ihrer Sitzung am 25.04.2012 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik – nördlich der Bahnlinie Berlin – Hamburg zwischen Strohkirchen und Jasnitz" gefasst. Auf der Gemeindevertretersitzung vom 26.09.2012 wurde die Einleitung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebbauungsplan erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes . 

Die Planzeichnung mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit

 

vom 01.11.2012 bis zum 16.11.2012

 

im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 während der Dienststunden:

Montag8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag          8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch          geschlossen

Donnerstag      8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag             8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  zu äußern.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik – nördlich der Bahnlinie Berlin – Hamburg zwischen Strohkirchen und Jasnitz" verfolgt folgende Ziele:

•      Entsprechend BauGB-Novelle von 2011 haben sich die Gemeinden mit dem Klimaschutz auseinanderzusetzen. Ein Aspekt in der gemeindlichen Entwicklung zum Klimaschutz ist die Prüfung von Standorten/Flächen für erneuerbare Energien. Die Gemeinde Strohkirchen orientiert sich schwerpunktmäßig auf die Ausweisung von Flächen für die Photovoltaikanlagen. Die Standortwahl für die Photovoltaikflächen ergibt sich aus den Vorgaben des Regionalen Entwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) und des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wonach Photovoltaikanlagen auch auf Flächen innerhalb eines Streifens von 110 m Breite entlang von Bahntrassen ausgewiesen werden können. Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

•      Das Plangebiet befindet sich im 110 m Abstandsbereich zur Bahnstrecke (IC) Berlin - Hamburg, zwischen Strohkirchen und Jasnitz, ca. 1,3 km Luftlinie östlich der bebauten Ortslage Strohkirchen bzw. ca. 700 m westlich der Ortslage Jasnitz. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes umfasst in der Gemarkung Strohkirchen, Flur 3, die Flurstücke 11, 13 und 66/1 tlw. (Wegegrundstück). Die Fläche ist insgesamt ca. 13,3 ha groß. Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes plant der Investor, die PAMA SOLAR  GmbH, die Errichtung eines Solarparks mit einer Leistung von bis zu 8 MW.

 

Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 16.11.2012 im Amt Hagenow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 211 abgegeben werden.

 

Strohkirchen, 18.10.2012

 

gez. Romanowski

Bürgermeisterin                                    

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