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Pressemeldung

Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01. Januar 2014 - 31. Dezember 2018

Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01. Januar 2014 - 31. Dezember 2018 - 08.11.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01. Januar 2014 – 31. Dezember 2018

 

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die o.a. Amtszeit werden Interessenten gesucht, die sich zur Wahl aufstellen lassen möchten. Für die Aufstellung der Listen sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt.

     

Folgende Personen können nicht in die Vorschlagslisten aufgenommen werden:

  1. Personen, die nicht Deutsche sind.
  2. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind
  3. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

Ferner sollten nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch  

       nicht vollendet haben würden;

  1. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der   

      Amtsperiode vollenden würden;

  1. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde  

      wohnen;

4.    Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;

5.    Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Wenn Sie Fragen haben oder sich aufstellen lassen möchten, wenden Sie sich an Frau Schaldach 03883/6107-28.

 

gez. Matzmohr

Leitender Verwaltungsbeamter

 

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