Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01. Januar 2014 - 31. Dezember 2018 - 08.11.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01. Januar 2014 – 31. Dezember 2018
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die o.a. Amtszeit werden Interessenten gesucht, die sich zur Wahl aufstellen lassen möchten. Für die Aufstellung der Listen sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt.
Folgende Personen können nicht in die Vorschlagslisten aufgenommen werden:
Ferner sollten nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:
nicht vollendet haben würden;
Amtsperiode vollenden würden;
wohnen;
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Wenn Sie Fragen haben oder sich aufstellen lassen möchten, wenden Sie sich an Frau Schaldach 03883/6107-28.
gez. Matzmohr
Leitender Verwaltungsbeamter