Hinweis auf die Pflicht zur Reinigung, Schnee- und Glättebeseitigung - 08.11.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Hinweis auf die Pflicht zur Reinigung, Schnee- und Glättebeseitigung
Wir möchten aus gegebenem Anlass alle Grundstückseigentümer an ihre Pflicht zur Schneeberäumung und Glättebeseitigung gemäß den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden erinnern.
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle von Ortsabwesenheit die Schneebeseitigung und Streupflicht sicherzustellen und durchzuführen ist!
Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person oder einen Dritten mit der Reinigung zu beauftragen.
Sollten Sie Fragen zu den Festlegungen der Straßenreinigungssatzungen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen bzw. schauen Sie doch auch ins Internet. Unter www.amt-hagenow-land.de können Sie jederzeit die gültige Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde nachlesen.
Bau- und Ordnungsamt des Amtes Hagenow-Land