Amtliche Bekanntmachung der Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg -Flurneuordnungsbehörde- - 11.12.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde -
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Freiwilliger Landtausch "Karenzer Heide – Jasnitz 1"
Aktenzeichen: 5433.2-76-6024
(bitte bei Schriftverkehr angeben)
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Gemeinden Malliß und Picher
Schwerin, 07.12.2012
A U S F E R T I G U N G
für die Gemeinde Malliß und Picher
Auf Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbehörde soll der Freiwillige Landtausch "Karenzer Heide-Jasnitz 1", Landkreis Ludwigslust-Parchim, nach §§ 53 und 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen durchgeführt werden.
Dem Freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen:
Gemeinde: Malliß Gemeinde: Picher
Gemarkung: Conow Gemarkung: Picher
Flur: 1 Flur: 7
Flurstück: 118 Flurstücke: 254
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Im Auftrag
gez. (LS)
Astrid Winkelmann
Ausfertigungsvermerk:
Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
Ausgefertigt:
Schwerin, 07.12.2012
im Auftrag
gez. (LS)
Michael Bruhn