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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun - 17.12.2012 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes vom 17.12.2012

 

Auf der Grundlage der folgenden Gesetze

-§ 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i.d.F. der

 Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2004 S. 777) und der

-§§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V vom 12. April 2005

 (GVOBl. M-V, 2005 S. 146), zuletz geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli

 2011 (GVBl. M-V S. 777, 833),

-§ 28 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar. 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt

 geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578)

-§ 3 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.

 August 1992 (GVOBl. M-V. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember

 2008 (GVOBl. M-V S. 499),

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom  11.12.2012 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Alt Zachun vom 30.05.2000, die 1. Änderung vom 11.02.2004 sowie die 2. Änderung vom 02.10.2007 werden wie folgt geändert:

 

§ 3 ( 3) Gebührenmaßstab und Gebührensätze:

 

- 0,5 ha           Flächen mit Zuschlag:                                                               7,56   EUR

(Gebäude- u. Freiflächen jeglicher Art, Straßen, Wege, Plätze, sonstige befestigte, versiegelte und verdichtete Flächen jeglicher Art)

bisher: 0,5 ha Gebäudefläche- und Freifläche/ Bauland:                            6,22   EUR

 

- 0,5 ha           Flächen ohne Zuschlag:                                                            7,35   EUR

(alle Flächen außer Flächen mit Zuschlag)

Bisher: 0,5 ha Ackerfläche und Wald                                                               6,09   EUR

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

Alt Zachun, 17.12.2012

 

 

gez. Klemz

Bürgermeister

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvor-schriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

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