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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Toddin - 11.01.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Toddin vom

11.01.2013

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.11.2012 nachfolgende 5. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Satzung

 

Die Hauptsatzung vom 21.10.1999, die 1. Änderung vom 11.05.2001, die 2. Änderung vom 23.02.2005, die 3. Änderung vom 19.07.2006 sowie die 4. Äderung vom 01.1.2011 werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Nr. 1

§ 5 Abs. 3 Ausschüsse wird wie folgt geändert

(3) Gem. § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung ist ein Finanzausschuss zu bilden.

      Dieser besteht aus zwei Gemeindevertretern sowie auseinem sachkundigen Einwohner. 

      Aufgabengebiet:

     Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für die Durchführung des 

     Haushalts- und Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Anstelle eines

     sachkundigen Einwohners kann ein Gemeindevertreter in den  Ausschuss berufen werden.

     Die Sitzungen des Finanzausschusses sind nicht öffentlich.

 

§ 7 Entschädigungsordnung

1) Der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

     in Höhe von 400 €.

(2) Den Stellvertretern des Bürgermeisters wird bei  Verhinderung des Bürgermeisters je nach

     Dauer der Vertretung eine entsprechende funktionsbezogene Aufwandsentschädigung  

     gewährt.

(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen  der

     Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung 

      in Höhe von 30 €.

     (4) Ausschussvorsitzende, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten

     eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 €.

    (5)  Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an  Ausschusssitzungen 

      sowie an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung von Ausschusssitzungen dienen,

      eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €.

 

Nr. 8

§ 8  Öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert

(1) Satzungen der Gemeinde Toddin, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, 

     die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um Satzungen nach

     dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes

     Hagenow- Land unter der Adresse www.kreis-swm.de/Hagenow-  

     Land/Gemeinden/Toddin/öffentlich bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt

     Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der

     Gemeinde Toddin kostenpflichtig zusenden  lassen. Textfassungen von allen Satzungen    

     liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten.                                  

(2) Satzungen  sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften  des

     Baugesetzbuchs (BauGB) erfolgen durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt "Hagenower

     Kommunalanzeiger" unter der Überschrift "Bekanntmachung der Gemeinde Toddin". Der     

     Hagenower Kommunalanzeiger erscheint einmal monatlich und wird

     kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich des Amtes Hagenow-Land verteilt. Daneben

     ist er einzeln und im Abonnement vom Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230

     Hagenow, gegen Entgelt zu beziehen.

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen, soweit

sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Abs. 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.  Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und  Dienstsiegel zu vermerken.

(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Abs. 1-3 in Folge höherer Gewalt

      oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang

      an den Bekanntmachungstafeln. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die 

      Bekanntmachung in der Form nach des Abs. 1-3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie

      nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.

(5)  Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:

 

       Ortsteil Toddin: an der Hauptstraße Höhe Nr. 82

      ___________________________________________________

 

      Ortsteil Gramnitz: Hauptstraße Ecke Schwarzer Weg

     ____________________________________________________

 

Artikel 2

Neufassung der Hauptsatzung

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen. 

 

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Toddin, 11.01.2013

 

gez. Möbius

Bürgermeisterin                                                        

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

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