Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kirch Jesar - 11.01.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kirch Jesar vom 10.01.2013
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.11.2012 nachfolgende 4. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung vom 05.11.2008, die 1. Änderung vom 03.11.2009, die 2. Änderung vom 23.03.2010 sowie die 3. Änderung vom 08.02.2012 werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:
§ 9 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt neu gefasst:
(1) Satzungen der Gemeinde Kirch Jesar, sowie sonstige öffentliche
Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht
um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der
Homepage des Amtes Hagenow- Land unter der Adresse www.kreis-swm.de/Hagenow-
Land/Gemeinden/Kirch Jesar/bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-
Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde
Kirch Jesar kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen
unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten.
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des
Baugesetzbuchs (BauGB) erfolgen durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt "Hagenower
Kommunalanzeiger" unter der Überschrift "Bekanntmachung der Gemeinde Kirch Jesar".
Der Hagenower Kommunalanzeiger erscheint einmal monatlich und wird
kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich des Amtes Hagenow-Land verteilt. Daneben
ist er einzeln und im Abonnement vom Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230
Hagenow, gegen Entgelt zu beziehen.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen, soweit
sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Abs. 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.
(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Abs. 1-3 in Folge höherer Gewalt
oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang
an den Bekanntmachungstafeln. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die
Bekanntmachung in der Form nach des Abs. 1-3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie
nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(5) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:
Ortsteil Kirch Jesar: An der Bushaltestelle Ortsmitte Eichenalle Ecke Klüßer Straße
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Ortsteil Neu Klüß: Höhe Lindenweg 7
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Artikel 2
Neufassung der Hauptsatzung
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung öffentlich bekannt zu machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Kirch Jesar, 10.01.2013
gez. Seyring
Bürgermeister
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.