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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gammelin

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gammelin - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelin

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 26.09.2012 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

527.200

23.900

551.100

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

571.800

32.600

604.400

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-44.600

-8.700

-53.300

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-44.600

-8.700

-53.300

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-44.600

-8.700

-53.300

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

498.900

23.300

522.200

    die ordentlichen Auszahlungen auf

471.400

27.500

498.900

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

27.500

-4.200

23.300

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

27.900

-600

27.300

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.500

764.400

776.900

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.400

-765.000

-749.600

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

741.300

741.300

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

42.900

-27.900

15.000

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-42.900

769.200

726.300

   

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                      741.300,00  EUR.  

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        2.240.500      2.240.500  

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              2.207.400      2.207.400    

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 2.173.500      2.164.800          

 

 

 

 

Gammelin, 04.02.2013

 

DS

 

gez. Kebschull

Bürgermeister                                               

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

 

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigung des Kredites wurde am 27.12.2012 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim – versagt.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 11.02.2013 bis 19.02.2013

Mo, Di, Do; Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di 14:00 -18:00 Uhr, Do 14:00 – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land, Zimmer 15 öffentlich aus.

 

Hagenow, den 04.02.2013

 

 

gez. Kebschull

Bürgermeister

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