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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hülseburg

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 06.09.2012 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

gegenüber

erhöht/

vermindert

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

266.100

28.500

294.600

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

294.300

21.300

315.600

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-28.200

7.200

-21.000

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-28.200

7.200

-21.000

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-28.200

7.200

-21.000

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

263.000

26.500

289.500

    die ordentlichen Auszahlungen auf

275.400

19.100

294.500

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-12.400

7.400

-5.000

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.700

0

1.700

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.000

967.800

968.800

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

700

-967.800

-967.100

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

11.700

960.400

972.100

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

11.700

960.400

972.100

   

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung ) wird festgesetzt auf                                                      966.800,00  EUR.  

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        367.200         367.200  

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              349.200         349.200    

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 322.700         329.900           

 

 

 

Hülseburg, 04.02.2013

 

DS

 

gez. Wolf

Bürgermeisterin         

 

Hinweis:

 

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigung des Kredites wurde am 27.12.2012 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim – versagt.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 11.02.2013 bis 19.02.2013

Mo, Di, Do; Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di 14:00 -18:00 Uhr, Do 14:00 – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land, Zimmer 15 öffentlich aus.

 

Hagenow, den 04.02.2013

 

 

gez. Wolf

Bürgermeisterin

                                               

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