Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hülseburg
für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.09.2012 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
| gegenüber | erhöht/ vermindert | nunmehr |
| bisher | um | auf |
| EUR | EUR | EUR |
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1. im Ergebnishaushalt |
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a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 266.100 | 28.500 | 294.600 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 294.300 | 21.300 | 315.600 |
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | -28.200 | 7.200 | -21.000 |
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b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 | 0 | 0 |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 | 0 | 0 |
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | 0 | 0 | 0 |
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c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf | -28.200 | 7.200 | -21.000 |
die Einstellung in Rücklagen auf | 0 | 0 | 0 |
die Entnahmen aus Rücklagen auf | 0 | 0 | 0 |
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf | -28.200 | 7.200 | -21.000 |
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2. im Finanzhaushalt |
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a) die ordentlichen Einzahlungen auf | 263.000 | 26.500 | 289.500 |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 275.400 | 19.100 | 294.500 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -12.400 | 7.400 | -5.000 |
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b) die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 | 0 | 0 |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 | 0 | 0 |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 | 0 | 0 |
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c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.700 | 0 | 1.700 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.000 | 967.800 | 968.800 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 700 | -967.800 | -967.100 |
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d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 11.700 | 960.400 | 972.100 |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | 0 | 0 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 11.700 | 960.400 | 972.100 |
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung ) wird festgesetzt auf 966.800,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze bleiben unverändert.
§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
§ 7 Eigenkapital
bisher nunmehr EUR EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 367.200 367.200
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 349.200 349.200
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 322.700 329.900
Hülseburg, 04.02.2013
DS
gez. Wolf
Bürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigung des Kredites wurde am 27.12.2012 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim – versagt.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 11.02.2013 bis 19.02.2013
Mo, Di, Do; Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di 14:00 -18:00 Uhr, Do 14:00 – 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land, Zimmer 15 öffentlich aus.
Hagenow, den 04.02.2013
gez. Wolf
Bürgermeisterin