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Pressemeldung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Moraas

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Moraas - 08.02.2013 - lwl_amt_hagenow_land - Amt Hagenow Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Moraas

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung  vom 01.11.2012 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

 

gegenüber

erhöht

nunmehr

 

bisher

um

auf

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                    

427.000

10.700

437.700

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf         

433.300

21.900

455.200

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-6.300

-11.200

-17.500

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                         

0

0

0

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-6.300

-11.200

-17.500

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-6.300

-11.200

-17.500

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

365.700

15.900

381.600

    die ordentlichen Auszahlungen auf

307.700

21.000

328.700

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

58.000

-5.100

52.900

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

38.300

3.400

41.700

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

21.200

3.100

24.300

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

17.100

300

17.400

   

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

75.100

-4.800

70.300

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus  Finanzierungstätigkeit      

    auf

-75.100

4.800

-70.300

   

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt.


 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze bleiben unverändert.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.                      

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

bisher              nunmehr                EUR               EUR                                                                                                                          

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug        2.245.800   2.245.800

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des                                                 

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                              2.186.200    2.186.200

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                                 2.189.200    2.178.000

 

 

 

Moraas, 04.02.2013

 

DS

 

Quast

Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.11.2012 angezeigt worden. Das Bestätigungsschreiben erging am 28.12.2012. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme

vom 11.02.2013 bis 19.02.2013

Mo, Di, Do; Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di 14:00 -18:00 Uhr, Do 14:00 – 16:00 Uhr

im Amt Hagenow-Land, Zimmer 15 öffentlich aus.

 

 

 

 

gez. Quast

Bürgermeister

                       

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